ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TASTE OF NOW GmbH
Gwinnerstraße 42, Building 414
60388 Frankfurt am Main, Germany
Managing Director: Benjamin Wagner
Web: www.tasteofnow.com
Email: yummy@tasteofnow.com
1. GELTUNGSBEREICH
Nachstehende Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse, die zwischen den Kund*innen und TASTE OF NOW geschlossen werden. Sie werden durch Auftragserteilung (mündlich oder schriftlich) oder Annahme der Leistung bzw. Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen der Kund*innen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn TASTE OF NOWdiesen nicht ausdrücklich widerspricht. Unsere Vertragspartner*innen werden nachfolgend als Kund*innen, die Firma TASTE OF NOW GmbH als TASTE OF NOW bezeichnet.
TASTE OF NOW ist in erster Linie ein Catering-Dienstleister, bietet jedoch auf Wunsch der Kund*innen auch weitere Dienstleistungen im Veranstaltungsbereich (live, digital und Versand) an.
2. ANGEBOT/ ZUSTANDEKOMMEN DESVERTRAGES / DER PREISE
2.1 Angebote von TASTE OF NOW an die Kund*innen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist. Die von TASTE OF NOW in Anzeigen und im Internet mitgeteilten Preise sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Die Kund*innen müssen die endgültige Gästezahl spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitteilen. Nachträglich kostenfreie Reduzierungen sind nicht möglich. Änderungen in der Leistung oder Gästezahl können Preisänderungen nach sich ziehen. Eine Abweichung der Personenanzahl ist nur bis +/- 5 % zulässig. Diese Angaben gelten als garantierter Mindest-Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Mitarbeitenden und Material werden von TASTE OF NOW gesondert berechnet.
2.3 Der Vertrag kommt durch die unterschriebene Rücksendung des Kostenvoranschlags per Mail oder durch eine mündliche bzw. elektronische Bestätigung zustande.
2.4 Die von TASTE OF NOW angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (bei Angeboten für private Anlässe kann die Umsatzsteuer integriert werden). Eventuell anfallende Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und/oder Versicherung werden in Rechnung gestellt. Sämtliche Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z. B. Ordnungsamt, GEMA/GVL etc.) gehen ebenfalls zu Lasten der Kund*innen.
2.5 Die Preise gelten als Richtwerte basierend auf der aktuellen Marktlage. Wir behalten uns vor, Preisanpassungen unserer Lieferant*innen an die Kund*innen weiterzugeben.
2.6 Mitarbeiterkosten werden nach geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet, mit einer Mindestarbeitszeit von sechs Stunden pro Person. Überstunden sowie Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge können anfallen.
2.7 Planungskosten für Vor- und Nachbereitung einer Veranstaltung berechnen wir nach Aufwa
3. LEISTUNGSUMFANG
3.1 Für den Umfang der durch TASTE OF NOW geschuldeten Leistung ist der schriftliche Kostenvoranschlag von TASTE OF NOW maßgebend.
3.2 TASTE OF NOW ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung Leistungen Dritter (Fremdleistungen) zu bedienen. TASTE OF NOW ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen/Firmen vorzulegen.
3.3 Zusätzliche Leistungen oder Mehraufwendungen aufgrund falscher Kund*innenangaben, Transportverzögerungen oder nicht rechtzeitiger Vorleistungen Dritter werden den Kund*innen nach aktuellen Vergütungssätzen in Rechnung gestellt.
3.4 Sollte der Fall eintreten, dass vermittelte Dienstleister*innen nach Angebotsabgabe/Vertragsschluss wegen Krankheit ausfallen, so behält sich TASTE OF NOW vor, gleichwertige Ersatzdienstleister*innen auszuwählen. Ein Anspruch der Kund*innen auf gleichwertigen Ersatz besteht nicht.
4. BEREITSTELLUNG
4.1 Die Einhaltung der Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen von TASTE OF NOW, insbesondere bei Fixgeschäften, setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragsverpflichtungen der Kund*innen wie z. B. fristgerechte Übermittlung relevanter Unterlagen und Informationen voraus. Kommen die Kund*innen ihren Verpflichtungen nicht nach, so ist TASTE OF NOW berechtigt, Ersatz des daraus entstandenen Schadens zu verlangen.
4.2 Die (Liefer-)Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr der Kund*innen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt TASTE OF NOW den Versand nach eigenem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den günstigsten und schnellsten Weg. Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten die Kund*innen zu tragen haben, ist TASTE OF NOW berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Transportschäden sind TASTE OF NOW unverzüglich anzuzeigen.
4.3 Die Vertragsparteien werden hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung partnerschaftlich kooperieren und sich gegenseitig kontinuierlich über den Fortgang der Vorbereitungen informieren. Vor Ort werden die Kund*innen einen Projektleiter*in benennen, der / die während der Veranstaltung Ansprechpartner*in für TASTE OF NOW ist.
5. TECHNIK UND RÄUMLICHKEITEN
5.1 Bei Stromausfall während der Veranstaltung und anderweitigem vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung, der nicht auf schuldhaftem Verhalten von TASTE OF NOW beruht, hat TASTE OF NOW Anspruch auf die volle kalkulierte Nettogesamtsumme.
5.2 Stellen die Kund*innen die Räumlichkeiten für die Veranstaltung oder mieten sie diese an, so sind sie dazu verpflichtet, die Räume und die Veranstaltung auf eigene Kosten ausreichend zu versichern. Die Kund*innen haften in diesem Fall für die Unversehrtheit und Sicherheit aller an der Veranstaltung beteiligten Personen sowie der eingesetzten Technik. Eine bauordnungsrechtliche Prüfung (insbesondere Brandschutz) der Räumlichkeiten bzw. des Gebäudes hat durch die Kund*innen zu erfolgen. Eine Haftung von TASTE OF NOW besteht nicht.
6. MIETOBJEKTE
Das mit den Speisen gelieferte Beiwerk, wie Geschirr, Besteck, Tischdecken etc., wird den Kund*innen mietweise überlassen. Sie dürfen diese Gegenstände nur am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zweck benutzen und haben sie am Ende der Veranstaltung wieder herauszugeben. Die Kund*innen verpflichten sich, Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und Beschädigungen zu vermeiden. Sie sind ferner verpflichtet, TASTE OF NOW sofort zu informieren, wenn ein Mietgegenstand beschädigt oder reparaturbedürftig ist. Wiederbeschaffungskosten werden den Kund*innen in Rechnung gestellt.
7. SPEISEN & GETRÄNKE
7.1. PROBE-ESSEN
Wenn Kund*innen uns und unsere Partner*innen bei einem Probe-Essen kennenlernen möchten, ist dies nach Absprache möglich. Die entstandenen Kosten (je nach Aufwand) können mit den Kosten für die Veranstaltung be- oder verrechnet werden. Sollte kein Folgeauftrag zustande kommen, werden die entstandenen Kosten (je nach Aufwand) separat in Rechnung gestellt.
7.2. SPEISEN
Die Speisenmengen berechnen und kalkulieren wir sorgsam nach unseren Erfahrungswerten. Bezüglich der Gästezahl verweisen wir auf Punkt 2.2
7.3. GETRÄNKE
Bei einer Pro-Kopf-Pauschale wird mindestens die bestätigte Gästezahl berechnet, zusätzliche Gäste werden nachträglich erfasst. Nach Ablauf der Pauschale sowie für früh eintreffende Gäste erfolgt die Abrechnung nach Verbrauch.
Bei Getränkebereitstellung durch die Kund*innen berechnen wir Korkgeld.
Wir kalkulieren die Getränke auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen sehr großzügig. Dennoch kann es durch unvorhersehbares Trinkverhalten der Gäste in seltenen Fällen dazu kommen, dass einzelne Getränke ausgehen. Getränke, die nach Verbrauch abgerechnet werden, stellen wir als Kommissionsware zur Verfügung. Angebrochene Fässer, Behälter und Gebinde-Einheiten gelten als verbraucht und werden komplett berechnet. Entstandene Pfandverluste durch Mitnahme oder Entsorgung durch Gäste stellen wir gesondert zum Pfandpreis in Rechnung.
7.4. MITARBEITER
Die Mindestarbeitszeit pro Mitarbeitendem beträgt sechs Stunden. Die Einsatzzeiten und die darauf entstehenden Personalkosten richten sich u. a. nach Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes. Laut Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Arbeitszeit acht Stunden. Um während einer Veranstaltung gesetzeskonform zu arbeiten, müssen wir unser Personal ggf. in zwei Schichten mit gemeinsamer Übergabezeit planen. Reise- und Übernachtungskosten unseres Personals zu Veranstaltungen berechnen wir nach tatsächlichem Aufwand. Dies gilt auch, wenn durch zu kurzfristige Beauftragung vorher nicht kalkulierte Reise- und Übernachtungskosten entstehen.
8. ZAHLUNG/ ANZAHLUNG/AUFRECHNUNG
8.1 Mit Beauftragung gemäß diesen AGB hat TASTE OF NOW Anspruch auf eine Anzahlung in Höhe von:
a) 80 % bezogen auf die im Kostenvoranschlag ausgewiesene Summe - 6 Wochen vor der Veranstaltung, der Rest der Auftragssumme wird mit Abschluss der Veranstaltung bzw. erfolgter Leistungserbringung von TASTE OF NOW fällig.
b) 100 % bezogen auf die im Kostenvorschlag ausgewiesene Summe bei Kund*innen aus dem Ausland.
8.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von TASTE OF NOW sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Des Weiteren gelten, auch hinsichtlich einer Anzahlung, die jeweils auf dem Kostenvoranschlag von TASTE OF NOW bezeichneten, individuell vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
8.3 Die Kund*innen können nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8.4 Eine Zahlung per Kreditkarte ist nur gegen Gebühr möglich.
8.5 Die Kund*innen stimmen zu, dass wir ihnen e-Rechnungen im PDF-Format zusenden dürfen.
9. LIEFERUNG UND LEISTUNGINS ZOLLAUSLAND
Erfolgen Lieferungen und/oder Leistungen an das/im Zollausland, haben die Kund*innen alle in diesem Zusammenhang anfallenden Steuern, Kosten und Gebühren zu tragen; dies gilt insbesondere für Zolldeklarationen und -abfertigung, Luftfracht, See- und Landtransport, Einfuhrpapiere, Veterinärzeugnisse, Pro-forma-Rechnungen, Pflanzenschutzzeugnisse, Personalkosten sowie Hotelkosten, Spesen, evtl. Stundenvergütungen, Visagebühren und Transfer vor Ort. Die Zollfreiheit der Waren haben die Kund*innen herbeizuführen.
10. RÜCKTRITTSRECHT VONTASTE OF NOW
TASTE OF NOW ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
a) Wenn die Sicherstellung der kalkulierten Nettogesamtsumme von Seiten der Kundinnen nicht gewährleistet werden kann, oder
b) Wenn es an der Mitwirkung der Kund*innen mangelt, welche zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist (dazu gehört auch die Einhaltung der Zahlungsmodalitäten). In diesen beiden Fällen ist an Taste of Now von Kund*innenseite ein angemessener Schadensersatz zu leisten.
c) Ferner ist TASTE OF NOW zum Rücktritt berechtigt, wenn es TASTE OF NOW aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist, die vereinbarten Liefer- und Leistungsverpflichtungen zu erfüllen. In diesem Falle erlöschen jegliche gegenseitige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis. Insbesondere bestehen dann wechselseitig keine Schadensersatzansprüche. Von den Kund*innen geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall unter Verrechnung von Kosten und Aufwendungen, welche auf Seiten von TASTE OF NOW entstanden sind, zurückgewährt.
11. STORNIERUNG DES AUFTRAGES DURCH DEN KUNDEN
Storniert die Kund*innen den Auftrag nach Abschluss des Vertrages ( schriftlich) aus Gründen, die TASTE OF NOW nicht zu vertreten hat, werden der Kund*innen folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:Bei Veranstaltungen / Events:25% der kalkulierten Nettogesamtsumme bei Zusage/nach Unterschrift *
50% der kalkulierten Nettogesamtsumme bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn *
80% der kalkulierten Nettogesamtsumme bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn *
90% der kalkulierten Nettogesamtsumme bis 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn *
100% der kalkulierten Nettogesamtsumme bis 1 Werktag der Veranstaltung *
* gilt nur für die Eigenleistungen von TASTE OF NOW; Fremdkosten (Location, Equipment, Servicemitarbeiter) können je nach Anbieter*in abweichenGrundlage der Berechnung des pauschalierten Schadenersatzes ist die in der Veranstaltungsvereinbarung auf Basis der festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Depositleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.
Bei Eintritt von Gründen, die die Kund*innen nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), werden lediglich die angefallenen Kosten fällig.
12. URHEBERRECHTE/GEHEIMHALTUNG
12.1 Alle von TASTE OF NOW bzw. ihren Mitarbeitenden oder von ihr – auch im Namen der Kund*innen – beauftragten Dritten für die Vertragserfüllung erbrachten Leistungen bzw. Leistungsergebnisse, wie bspw. Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen sowie Beschreibungen von Ausstellungs- und Veranstaltungskonzepten, Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Fotoaufnahmen usw., bleiben mit allen Rechten im Eigentum von TASTE OF NOW, und zwar auch dann, wenn sie der Kund*innen berechnet und übergeben worden sind. Sie sind der Kund*innen insoweit anvertraut. Ohne Mitwirkung von TASTE OF NOW bedarf die Berechtigung zur Nutzung insgesamt oder in Teilen – unabhängig davon, ob Sonderschutzrechte (z. B. Urheberrechte) bestehen oder nicht – der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Taste of Now. Jede Nachahmung, auch nur von kleineren Details oder Teilen der Arbeiten von TASTE OF NOW, ist unzulässig und begründet Schadensersatzansprüche.
12.2 TASTE OF NOW und die Kund*innen verpflichten sich zur gegenseitigen Geheimhaltung von während der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Firmeninterna und -geheimnissen der Vertragspartner*innen, auch über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinaus.
12.3 TASTE OF NOW bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen oder -medien verpflichtet sich die Kund*innen, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen der Kund*innen, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrags zurückverlangt werden, übernimmt TASTE OF NOW keine Haftung.
13. REKLAMATION
13.1 Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. direkt bei Abholung erfolgt. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.
13.2 Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen TASTE OF NOW unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach der Entdeckung mitgeteilt und mittels Detail-Fotografie nachgewiesen werden.
13.3 Für durch die Kund*innen vorgenommene unsachgemäße Lagerung an der Ware entstandene Mängel übernimmt TASTE OF NOW keine Haftung.
13.4 Auf den problemlosen und sachgemäßen Versand hat TASTE OF NOW keinen Einfluss. Hier gelten die AGB des Versanddienstleistenden.
13.5 Sollte es während einer Veranstaltung Grund zur Reklamation geben, bitten wir die Kund*innen, uns bzw. unsere Ansprechperson vor Ort sofort und unverzüglich darüber zu informieren. So haben wir die Möglichkeit, schnell zu reagieren und den Grund der Reklamation zu beheben.
13.6 Beanstandungen, die erst nach der Veranstaltung an uns herangetragen werden, können wir nicht mehr ändern, nicht akzeptieren und nicht zum Abzug bringen.
14. GEFAHRÜBERGANG /EIGENTUMSVORBEHALT
14.1 Die von TASTE OF NOW gelieferten Gegenstände gelten als an die Kund*innen übergeben, sobald sie in den Bereich der Veranstaltungsräume gelangt sind.
15. HAFTUNG UNDGEWÄHRLEISTUNG
15.1 Beauftragt TASTE OF NOW im Namen der Kund*innen Fremdbetriebe zur Besorgung von Dienstleistungen oder Lieferungen, so sind Mangel- und Schadensersatzansprüche der Kund*innen gegenüber TASTE OF NOW ausgeschlossen, es sei denn, TASTE OF NOW hat seine Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Fremdbetriebe verletzt.
15.2 TASTE OF NOW haftet gegenüber der Kund*innen aus Vertrag sowie aus unerlaubter Handlung nur dann auf Schadensersatz, wenn TASTE OF NOW, d. h. eine mitarbeitende Person, eine geschäftsführende Person oder eine erfüllungsgehilfende Person von TASTE OF NOW, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Freizeichnung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus der Übernahme einer Garantie durch TASTE OF NOW oder aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, bzw. für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit. Die Höhe des Schadensersatzes ist in jedem Fall auf die Höhe der im Kostenvoranschlag vereinbarten Leistung begrenzt.
15.3 Sollten die Leistungen von TASTE OF NOW wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss die Kund*in dies unverzüglich rügen. TASTE OF NOW ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.
15.4 Dritte, insbesondere Gäste der Kund*in, können aus diesem Vertrag keine Rechte gegen TASTE OF NOW herleiten. Soweit TASTE OF NOW oder ihre Mitarbeitenden aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichten, die nach diesem Vertrag oder dem Gesetz der Kund*in obliegen, von Dritten in Anspruch genommen wird, wird die Kund*in TASTE OF NOWvon diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.
15.5 Soweit Schäden durch Subunternehmen von TASTE OF NOW verursacht werden, haftet TASTE OF NOW nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsumfang ist darauf begrenzt, dass TASTE OF NOW in diesen Fällen ihre eigenen vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen Subunternehmen abtritt und die Kund*in bei der Durchsetzung der Ansprüche unterstützt.
15.6 Im Zusammenhang mit Warenlieferungen haftet TASTE OF NOW nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, begrenzt auf die Höhe des Warenwertes. Sollten Zuliefernde ohne Verschulden von TASTE OF NOW nicht ordnungsgemäß geliefert oder geleistet haben und hat dies zur Folge, dass TASTE OF NOW nicht vertragsgemäß leisten kann, so haftet TASTE OF NOW gegenüber der Kund*in nur insoweit, als dass TASTE OF NOW ihre eigenen Schadensersatzansprüche gegen die Zuliefernden an die Kund*in abtritt und diese bei der Durchsetzung der Ansprüche unterstützt.
15.7 Eine Gewährleistung für den Erfolg oder das Gefallen der Veranstaltung bzw. eine Haftung für das Gefallen der Darbietungen der von TASTE OF NOW vermittelten Dienstleister ist von Seiten TASTE OF NOW ausgeschlossen. TASTE OF NOW übernimmt zudem keine Haftung für die Eignung und Verfügbarkeit der jeweiligen Locations, die Richtigkeit der Informationen der Locationbetreibenden sowie die Eignung der Einsatzkräfte (Promotor*innen, Hostess*innen, Servicekräfte, Logistiker*innen etc.). Ebenfalls haftet TASTE OF NOW nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Veranstaltungsortes stehen.
15.8 Für den Fall, dass von TASTE OF NOW vermittelte Kunstschaffende absagen, bemüht sich TASTE OF NOW, adäquaten Ersatz zu beschaffen, übernimmt jedoch keine Haftung für die Gleichwertigkeit. Bei kurzfristigen Absagen von Kunstschaffenden kann TASTE OF NOW keine Ersatzbeschaffung gewährleisten. Schadensersatzansprüche der Kund*in sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
15.9 TASTE OF NOW haftet nicht für Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen die Kundschaft erhoben werden, insbesondere nicht für Prozess- und Anwaltskosten der Kund*in sowie für Schadensersatzforderungen oder andere Ansprüche Dritter.15.10 Für unentgeltliche Ratschläge, Informationen oder sonstige unentgeltliche Leistungen haftet TASTE OF NOW nicht.
16. MARKETING/ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
TASTE OF NOW ist berechtigt, den Vertragsgegenstand inkl. Fotos für eigene Marketingzwecke und Öffentlichkeitsarbeit (Social Media, Broschüren, Homepage, Fachpresse etc.) zu verwenden. Ein Verweigerungsrecht seitens der Kund*innen besteht nur aus wichtigem Grund. Allfällige Fotos oder Impressionen von Veranstaltungen können unter Beachtung von Persönlichkeitsrechten für die zuvor genannten Aktivitäten verwendet werden. Die Kund*innen stimmen ihrer Nennung als Referenzgeber*innen für die Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit zu.
17. TASTE OF NOW IS BUNT
(1) Der Veranstalter verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrages, dass bei der Durchführung der Veranstaltung keine diskriminierenden, rassistischen, antisemitischen, islamistischen, antidemokratischen oder verfassungswidrigen Inhalte geduldet werden. Insbesondere werden Inhalte, die einen Straftatbestand gemäß §§ 86, 86a, 90, 90a-c, 111, 130, 140, 185, 186, 187, 192a, 241 StGB oder § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG verwirklichen, nicht toleriert. Ebenso dürfen keine sexistischen, homophoben oder fremdenfeindlichen Inhalte verbreitet werden.
(2) Der Veranstalter ist verpflichtet:
- Aktiv gegen Zuwiderhandlungen gegen die in Absatz 1 genannten Grundsätze während der Veranstaltung einzuschreiten.
- Teilnehmende oder Gäste, die gegen die in Absatz 1 genannten Grundsätze verstoßen, vom Veranstaltungsgelände auszuschließen (Ausübung des Hausrechts)
- Die Veranstaltung bei andauernden Zuwiderhandlungen zu unterbrechen und bei fortgesetzten Verstößen die Veranstaltung abzubrechen.
(3) Sollte TASTE OF NOW als Catering-Dienstleister tätig sein, ist der Veranstalter verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden oder Gäste die genannten Grundsätze wahren, auch in Bezug auf die von TASTE OF NOW bereitgestellten Dienstleistungen und das Catering.
(4) Bei einem schuldhaften Verstoß des Veranstalters gegen seine Pflichten gemäß Absatz 2 ist der Veranstalter verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro an TASTE OF NOW zu zahlen. Die Festsetzung der Vertragsstrafe erfolgt nach billigem Ermessen und kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, ebenso das Recht von TASTE OF NOW, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
(5) TASTE OF NOW behält sich das Recht vor, bei allen Veranstaltungen ein öffentliches Statement gegen Diskriminierungen jeglicher Art und für die Förderung von Demokratie und gesellschaftlicher Verantwortung abzugeben.
18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN / SALVATORISCHE KLAUSES
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem angestrebten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
19. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Frankfurt/Main, soweit es sich bei den Vertragspartner*innen um Vollkaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt. TASTE OF NOW behält sich jedoch vor, die Kund*innen auch an ihrem Firmen- bzw. Wohnsitzgericht zu verklagen.
20. ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort ist der Firmensitz von TASTE OF NOW, Frankfurt/Main.
21. ANWENDBARES RECHT
Anwendbares Recht Für diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen TASTE OF NOW und den Kund*innen gilt das deutsche Recht. Die Geltung internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Stand: Mai 2025